Zielgebietsinformationen


Land Pass Visa Rückflugticket
 
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja


Hinweis

Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Es wird daher angeraten, sich vor Antritt bzw. Buchung einer Reise mit der zuständigen konsularischen Vertretung in Verbindung zu setzen.


Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.


Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis zu deutsch-algerischen Doppelstaatlern: Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen ("Autorisation Paternelle de Voyage", erhältlich bei der konsularischen Vertretung).

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.


Visum

Für alle in der obigen Tabelle genannten Länder erforderlich.

Wichtig: Für ein Touristenvisum nach Algerien müssen folgende Angaben gemacht werden:
(a) Reiseziele,
(b) Reiseroute,
(c) Beginn und Ende des Aufenthalts und
(d) Algerischer und/oder anderer Reiseveranstalter.
Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben.

Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit. Hinweis: Visumpflichtige Reisende dürfen sich pro Jahr insgesamt nicht länger als 180 Tage in Algerien aufhalten. Aktueller Hinweis: Touristenvisa für Reisen in den Süden des Landes werden derzeit nicht ausgestellt.


Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Diese Transiterleichterung gilt u.a. nicht für Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen: Deutschland, Luxemburg und Niederlande.


Visaarten

Transit-, Touristen- und Geschäftsvisum.


Visagebühren

EU-Staatsangehörige: 60 Euro (Gültigkeit bis 3 Monate), 100 Euro (Gültigkeit mehr als 3 Monate). Schweizer: 90 CHF (Gültigkeit bis 3 Monate), 150 CHF (Gültigkeit mehr als 3 Monate).


Gültigkeitsdauer

In der Regel 1-3 Monate ab Ausstellungsdatum. Die Entscheidung über die genaue Gültigkeitsdauer und die Anzahl der genehmigten Einreisen obliegt der konsularischen Vertretung.


Antragstellung

Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen). Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingehen.

Personen, die ein Touristenvisum oder ein privates Besuchervisum in Berlin beantragen wollen, müssen persönlich erscheinen (Konsularbezirksbindung beachten).


Antragstellung

Unterlagen: Touristen- und Privatvisum:
(a) 2 Antragsformulare (ohne Korrekturen).
(b) 2 aktuelle, identische Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr.
(e) Beleg über Reisedaten, Reiseziel und Reiseroute vom Reiseveranstalter (u. a. Kopie des Flugtickets, Buchungsbestätigung für Flug/Hotel o. Ä.). Touristen, die in den algerischen Süden reisen (Sahara), müssen eine Einladung eines vom algerischen Ministerium für Tourismus zugelassenen Reisebüros vorlegen, in welcher Reiseroute und Reisedauer vermerkt sind und welche in französischer oder arabischer Sprache verfasst ist. Die Konsularabteilung der algerischen Botschaft bzw. die algerischen Konsulate halten eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
(f) Nachweis einer internationalen Reiseversicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Rückführung).
(g) Einladung/Verpflichtungserklärung der einladenden Person in Algerien oder Hotelreservierung.
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz sowie Meldebescheinigung. Geschäftsvisum zusätzlich:
(i) Einladungsschreiben der algerischen Firma (gut lesbares Fax ausreichend) und Nachweis, dass Geschäftsbeziehungen bestehen.
(j) Schreiben der deutschen Firma oder Institution, in welchem die genauen Gründe für die Reise aufgeführt werden sowie auch die Verpflichtung zur Übernahme aller Kosten durch diese Firma/Institution, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung.
Der postalischen Antragstellung ist ein Einschreiben-Rückumschlag und die Visumgebühr in Form eines Verrechnungsschecks beizulegen.


Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).


Bearbeitungszeit

Deutschland: Mindestens 6 Arbeitstage in Berlin. Österreich, Schweiz: 14 Tage.


Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.


Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.


Ausreiseerlaubnis

Eine Ausreiseerlaubnis ist erforderlich für alle in Algerien wohnhaften Ausländer (davon ausgenommen sind Staatsbürger Frankreichs).